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Einverständnis

Um für Sie das optimale Ergebnis zu erzielen, betrachten wir die letzten fünf Jahre und nehmen auch hier Veranlagungen vor sofern, sich eine Gutschrift erzielen lässt.

Die Steiner Bilanzbuchhaltung GmbH ist eine seit 1999 tätige Kanzlei mit Sitz in Graz. Wir sind ein Familienbetrieb und darauf spezialisiert Ihre Arbeitnehmerveranlagung für Sie durchzuführen. Gem. § 39 BiBuG sind wir zum Stillschweigen verpflichtet und autorisiert Ihre Anträge direkt bei Finanzonline einzubringen.

Wir benötigen Ihr Einverständnis um Ihre Daten beim Finanzamt einsehen zu können und Ihren Antrag in Ihrem Sinne zu optimieren. Innerhalb von 14 Tagen werden Sie vom Finanzamt über die Akteneinsicht durch die Steiner Bilanzbuchhaltung GmbH verständigt.

Ihre Vollmacht erteilen Sie uns ausschließlich für die Verarbeitung Ihrer Arbeitnehmerveranlagung. Natürlich können Sie Ihre Vollmacht jederzeit widerrufen!

Lehrlinge, Arbeiter, Angestellte und Pensionisten mit Wohn- und Arbeitsadresse in Österreich.

Wir verrechnen direkt mit dem Finanzamt. Danach wird der Steuerbescheid erneut auf Richtigkeit kontrolliert.
Sobald Ihre Steuergutschrift auf unserem Treuhandkonto einlangt, erhalten Sie von uns eine Nachricht und den Betrag binnen drei Werktagen überwiesen.

Unser Service ist erfolgsbasiert. Wenn wir nichts für Sie zurückholen können, verdienen wir auch nichts damit. Sollte unser Antrag eine Gutschrift ergeben, behalten wir uns von diesem Gutschriftsbetrag ein Honorar in Höhe von 15% ein.

Wir können auch automatische Veranlagungen der letzten fünf Jahre überprüfen und kontrollieren und für Sie das Optimum heraus holen.

Wir kümmern uns ab sofort jedes Jahr vollautomatisch um Ihre Arbeitnehmerveranlagung und melden uns, sollten wir weitere Daten von Ihnen benötigen.

Sie können sich also in Zukunft zurücklehnen, entspannen und auf die Überweisung warten.

Im Falle einer Aufforderung durch Ihr Finanzamt zur Abgabe einer Pflichtveranlagung können wir unseren Service nicht kostenfrei anbieten. Bitte nehmen Sie in solchen Fällen Kontakt mit uns auf.

Damit wir für Sie tätig werden dürfen, benötigen wir folgende Daten von Ihnen. Sie werden nach dem Erteilen der Vollmacht zur Datenerfassung weiter geleitet!

 

Hiermit bevollmächtige ich

Steiner Bilanzbuchhaltung GmbH
Wichnergasse 39
8041 Graz

aufgrund der von Ihnen zur Verfügung gestellten Unterlagen und erteilten Auskünfte, welche vollständig und richtig sind, im Sinne des § 2 BiBuG mit der Beratung in Angelegenheiten der Arbeitnehmerveranlagung und die Abfassung und Übermittlung der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung an die Abgabenbehörden des Bundes als Bote auch auf elektronischem Weg unter Ausschluss jeglicher Vertretung.

Ebenso gilt die Vollmacht auch für alle Kassenangelegenheiten, die mit der Finanzbehörde abzuwickeln sind, sowie Umbuchungs- u. Rückzahlungsanträge, Übernahme von Geld und Geldeswert in meinem Namen.

Ferner umfasst diese Vollmacht auch das Recht zur Bestellung von Unterbevollmächtigten.

Gleichzeitig erteile ich die Ermächtigung zum Empfang von Schriftstücken der Abgabenbehörde, welche nunmehr ausschließlich dem Bevollmächtigten zuzustellen sind.

Für das Auftragsverhältnis gelten mangels anderer Vereinbarungen die jeweils gültigen, von der WKO festgelegten AGB’s und Honorarrichtlinien für Bilanzbuchhalter lt. BIBUG
Durch die vorliegende Vollmacht werden noch etwa beim Finanzamt vorliegende Vollmachten außer Kraft gesetzt.

Dieses Vollmacht- (Auftrags-) Verhältnis wird durch eine bloß formwechselnde Umwandlung des Vollmachtträgers nicht berührt.

Gerichtsstand ist der Betriebssitz des Vollmachtnehmers.

Vollmacht angenommen:









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