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Sie haben keine Zeit für Ihre Arbeitnehmerveranlagung?

Wir unterstützen Sie beim Jahresausgleich

und dabei, Ihr Geld als Bote vom Finanzamt zurückzuholen…

Geben Sie Ihre Daten ein...

Wir beraten Sie so schnell wie möglich zur Arbeitnehmerveranlagung – und fassen Ihre Erklärung in Zusammenarbeit mit der S&B Autischer Steuerberatung & Beteiligung GmbH  bei aufrechter Vollmacht jedes Jahr für Sie ab und übermitteln diese als Bote ans Finanzamt – ohne weiteren Aufwand für Sie!

Sie zahlen nur 15% des Betrags, den  Sie vom Finanzamt zurückholen.

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durchgeführte Arbeitnehmerveranlagungen
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Rückzahlung für unsere Kunden

Der Steuerausgleich ist unser tägliches Geschäft

Deshalb unterstützen wir Sie dabei

Ihr zu viel bezahltes Geld vom Finanzamt zurückzubekommen!

Beratung zum Steuerausgleich Online

Wir erleben es jeden Tag: ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen rufen verzweifelt in unserer Kanzlei an…

Sie durchblicken die komplizierten Steuerformulare einfach nicht.

Oder sie haben im Alltag schlicht und ergreifend keine Zeit, sich damit auseinanderzusetzen.

Aufgrund des komplizierten Prozesses verlieren ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen (Genau wie Sie!) so jedes Jahr durchschnittlich 507 €! (Quelle: Statistik Austria)

Dieses Geld können Sie sich jetzt einfach vom Finanzamt zurückholen, denn wir unterstützen Sie dabei – sogar bis zu 5 Jahre im Nachhinein!

In nur 3 einfachen Schritten zum erfolgreichen Steuerausgleich

1.) Vollmacht unterschreiben

Damit wir in Zusammenarbeit mit unserem Steuerberater Ihre Arbeitnehmerveranlagung für Sie erledigen und als Bote übermitteln dürfen. Ihre Unterschrift können Sie einfach online über Ihr Smartphone oder Ihren Computer leisten.

Wir garantieren eine sichere und verschlüsselte Übermittlung!

2.) Daten eingeben

Füllen Sie einen kurzen Fragebogen zu Ihrer steuerlichen Situation aus. Darauf aufbauend erstellen wir in Zusammenarbeit mit unserer Partner-Steuerberatungskanzlei Ihre Steuererklärung mit größter Sorgfalt.

Ihre Daten sind bei uns sicher und werden zu 100 % vertraulich behandelt!

3.) Zurücklehnen!

Alles Weitere übernehmen wir! Wir reichen für Sie (und auf Wunsch auch für Ihren eventuellen Lebenspartner) die Arbeitnehmerveranlagung als Bote beim Finanzamt ein. Sie brauchen nur mehr auf die Auszahlung vom Finanzamt zu warten. Bei aufrechter Vollmacht fassen wir jedes Jahr erneut Ihre Arbeitnehmerveranlagung für Sie ab und melden uns verlässlich bei Ihnen, wenn wir noch weitere Daten von Ihnen brauchen.

Sie müssen sich künftig nicht mehr um Ihre Arbeitnehmerveranlagung kümmern – wir erledigen dies als Bote für Sie!

Welche Erfolge konnten wir für unsere KlientInnen bereits erzielen?

Ich kenne mich zwar gut mit Zahlen und am Computer aus, aber bei der Arbeitnehmerveranlagung steige ich aus… Dank Steuerausgleich Online bekomme ich die beste Unterstützung!

Martina Ebenreich
(Büroangestellte)
Der Staat macht es einem nicht gerade leicht, zu seinem Geld zu kommen… Und um ehrlich zu sein, habe ich auch Besseres zu tun, als mich um meine Arbeitnehmerveranlagung zu kümmern. Danke an das Team von Steuerausgleich Online, dass ihr mich dabei unterstützt!

Roland Kaiser
(Pensionist)
Nach der Arbeit habe ich einfach nicht mehr den „Geist“, mich lange mit meiner Arbeitnehmerveranlagung zu beschäftigen… Dank der Beratung von steuerausgleich-online war in fünf Minuten alles für mich erledigt und nach ein paar Wochen habe ich fast 1.000 € vom Finanzamt zurückbekommen!“

Anton Senegacnik
(Bauarbeiter)

Es gibt KEINEN HAKEN!

Vielleicht fragen Sie sich, warum wir Sie bei der Erstellung Ihrer Arbeitnehmerveranlagung beraten möchten…

Ganz einfach: Wir sind leidenschaftliche Bilanzbuchhalter! Deshalb tut es uns in der Seele weh, wenn wir sehen, wie viele Steuern Jahr für Jahr von ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen zu viel bezahlt werden!

Das wollen wir ändern!

Durch unsere jahrelange Erfahrung haben wir die notwendige Routine, um Sie optimal zu Ihrer Arbeitnehmerveranlagung zu beraten. Dabei prüfen wir Ihre persönlichen Umstände um so das Beste für Sie herauszuholen und kein Steuergeld zu verschwenden.

Wenn sich durch Ihre Arbeitnehmerveranlagung eine Steuergutschrift ergibt, verrechnen wir für unsere Dienstleistung 15 % der Gutschrift (mindestens 15 € je Veranlagungsjahr). Sollten wir keine Gutschrift für Sie erzielen können ist auch unser Service nicht kostenpflichtig.

Rechenbeispiele:

#1

Steuergutschrift größer als 100 €

Angenommen, wir reichen Ihre Arbeitnehmerveranlagung als Bote für Sie ein und Sie bekommen vom Finanzamt eine Steuergutschrift in Höhe von 583 €. Daraufhin stellen wir Ihnen € 87,- (= 15 % von € 583,- gerundet zu Ihren Gunsten) in Rechnung. Sie haben somit ohne Aufwand € 496,-  auf Ihrem Konto. Und das Beste: Unsere Honorarnote können Sie im nächsten Jahr wieder von der Steuer abschreiben. Sie sparen somit doppelt!

Steuergutschrift kleiner als 100 €

Wenn sich aus Ihrer Arbeitnehmerveranlagung zum Beispiel eine Gutschrift von € 88,-  ergibt, verrechnen wir nur eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15 €. Ihnen bleiben dann € 73,- Auch dies selbstverständlich ohne Aufwand Ihrerseits. Unsere Bearbeitungsgebühr können Sie im nächsten Jahr von der Steuer absetzen und somit wieder doppelt sparen!

#2

#3

Keine Steuergutschrift

Wenn wir Ihren Steuerausgleich für Sie als Bote einreichen und sich aufgrund Ihrer steuerlichen Situation einmal leider keine Gutschrift ergeben sollte, stellen wir Ihnen selbstverständlich auch kein Honorar in Rechnung!

Es gibt KEINE versteckten Kosten für Sie!

Die Zeit drängt...

Wir können Ihre Arbeitnehmerveranlagung nur für die letzten 5 Jahre als Bote an das Finanzamt übermitteln: Je länger Sie damit warten, uns mit der Übermittlung Ihrer Arbeitnehmerveranlagung als Bote zu beauftragen, desto länger warten Sie auch, bis Sie Ihr hart verdientes Geld vom Finanzamt zurückbekommen. Nach 5 Jahren verfällt die Frist!

Sparen Sie wertvolle Zeit und Nerven und lassen Sie sich von uns zu Ihrer Arbeitnehmerveranlagung beraten. Während wir Ihre Arbeitnehmer für Sie als Bote übermitteln, können sich Sie entspannt wichtigeren Dingen widmen.

Unser Versprechen:

Wir holen Geld für Sie zurück oder Sie zahlen nichts.

Sie haben buchstäblich nichts zu verlieren!

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FAQ - Frequently Asked Questions

Häufig gestellte Fragen und Antworten

Laut Statistik Austria ergab sich 2017 eine durchschnittliche Steuergutschrift in Höhe von 507 € für unselbstständig Erwerbstätige (Arbeiter und Angestellte).

Hinter steuerausgleich-online.at steht die Steiner Bilanzbuchhaltung GmbH. Wir sind seit 1999 tätig und haben unseren Sitz in Graz. Wir haben uns darauf spezialisiert, für unsere KlientInnen Arbeitnehmerveranlagungen (umgangssprachlich „Steuerausgleich“) als Bote zu übermitteln. Gem. § 39 BiBuG sind wir zum Stillschweigen verpflichtet und autorisiert Ihre Anträge direkt bei Finanzonline als Bote einzubringen.

Wir arbeiten mit unserem Partner, der S&B Autischer Steuerberatung & Beteiligung GmbH,Grabenstraße 90c, 8010 Graz zusammen, um Sie umfangreich bei der Arbeitnehmerveranlagung unterstützen zu können.

Damit unsere Partner-Steuerberatungskanzlei S&B Autischer Steuerberatung & Beteiligung GmbH, Grabenstraße 90c, 8010 Graz Ihre Daten beim Finanzamt einsehen und Ihren Antrag in Ihrem Sinne optimieren kann, benötigt diese Ihre schriftliche Einverständniserklärung. Nach dem Melden der Vollmacht erhalten Sie vom Finanzamt eine
Verständigung über die Akteneinsicht durch die S&B Autischer Steuerberatung & Beteiligung GmbH und die Steiner
Bilanzbuchhaltung GmbH.

Sie erteilen Ihre Vollmacht ausschließlich für die Verarbeitung Ihrer Arbeitnehmerveranlagung. Selbstverständlich können Sie diese auch jederzeit formlos widerrufen!

Gern übernehmen wir die Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für Lehrlinge, ArbeiterInnen, Angestellte und PensionistInnen. Sind Sie selbstständig oder freier Dienstnehmer: In diesen Fällen benötigen Sie eine Einkommensteuererklärung. Wenden Sie sich bitte direkt an: office@buchhaltung-steiner. Wir klären mit Ihnen & unserer Partnerkanzlei den weiteren Ablauf.

Wir kümmern uns für Sie um die komplette Abrechnung mit dem Finanzamt. Sobald es eine Vorberechnung zu Ihrer Steuergutschrift gibt, erhalten Sie eine Nachricht. Wenn der Bescheid vom Finanzamt erstellt und die Gutschrift auf unserem Treuhandkonto eingelangt ist, überweisen wir diese abzüglich unseres allfälligen Honorars innerhalb von drei Werktagen an Sie.

Wir arbeiten für Sie ausschließlich erfolgsbasiert. Wenn Sie keine Gutschrift aus Ihrer Arbeitnehmerveranlagung vom Finanzamt zurückerhalten, verrechnen wir Ihnen auch kein Honorar. Sollte sich eine Gutschrift ergeben, behalten wir uns von diesem Betrag ein Honorar in Höhe von 15 % ein (mindestens 15 € je Veranlagungsjahr). Im Falle einer Nachzahlung bzw. keiner Gutschrift wird unsererseits auch keine Rechnung gestellt.

Unser Honorar können Sie im nächsten Jahr wieder steuerlich absetzen.

Wir können Sie auch zu den automatischen Veranlagungen der letzten 5 Jahre beraten, damit Sie diese neu aufrollen und so für Sie das Beste herausholen können.

Sobald Sie der S&B Autischer Steuerberatung & Beteiligung GmbH Ihre Vollmacht für die Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung erteilt haben, kümmert sich diese, gemeinsam mit uns, jedes Jahr vollautomatisch um Ihre Arbeitnehmerveranlagung. Wir melden uns, falls wir weitere Daten von Ihnen benötigen.

Sie können sich also in Zukunft zurücklehnen und entspannt auf die Überweisung Ihrer Steuergutschrift warten.

Für das zurückliegende Jahr ist die Veranlagung ab März sinnvoll, wenn alle Lohndaten beim Finanzamt verspeichert sind. Insgesamt prüfen wir für Sie die letzten fünf Jahre.

Sie möchten Ihre Veranlagung wieder selbst machen? Sie haben einen neuen Berater? Sie haben sich selbstständig gemacht? Ihre Vollmacht können Sie jederzeit ohne Angabe von Gründen formlos widerrufen. Eine kurze Mail an

In manchen Fällen werden die Familienbeihilfe bzw. weitere Zuschüsse auf unser Treuhandkonto überwiesen. Wir leiten diese Beträge meist noch am selben Tag kostenfrei an Sie weiter.

Für Ihre Null-Aufwand-Arbeitnehmerveranlagung brauchen wir:

Ihre Vollmacht an unsere Partner-Steuerberatungskanzlei

Wir freuen uns, gemeinsam mit Ihnen das Beste bei Ihrer Arbeitnehmerveranlagung herausholen zu dürfen.