Sie haben keine Zeit für Ihre Arbeitnehmerveranlagung?

Wir unterstützen Sie beim Jahresausgleich

und dabei, Ihr Geld als Bote vom Finanzamt zurückzuholen…

Einfach Daten erfassen und starten...

Wir unterstützen Sie rasch und unkompliziert bei Ihrer Arbeitnehmerveranlagung.
Nach erfolgter Beratung und Zustimmung übermitteln wir Ihre Erklärung in Ihrem Namen – botenmäßig und ohne steuerliche Vertretung – an das Finanzamt.

Sie zahlen nur 15% des Betrags, den Sie vom Finanzamt zurückholen.

durchgeführte Arbeitnehmerveranlagungen
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Rückzahlung für unsere Kunden
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Der Steuerausgleich ist unser tägliches Geschäft

Deshalb unterstützen wir Sie dabei

Ihr zu viel bezahltes Geld vom Finanzamt zurückzubekommen!

Viele ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen in Österreich kämpfen mit denselben Problemen: komplizierte Steuerformulare, wenig Zeit und fehlender Überblick.

Deshalb bleibt jedes Jahr im Schnitt 809 an möglicher Steuerrückzahlung ungenutzt.

(Quelle: Statistik Austria, 2022)

Wir lassen Sie damit nicht allein:

Mit unserem Service erhalten Sie einfache und verständliche Unterstützung beim Steuerausgleich – damit Sie kein Geld verschenken.

Und das Beste: Sie können die Steuererklärung bis zu 5 Jahre rückwirkend beim Finanzamt einreichen.

In nur 3 einfachen Schritten zum erfolgreichen Steuerausgleich

1.) Damit wir Sie offiziell unterstützen dürfen

Damit wir Sie im Rahmen unserer gesetzlichen Befugnisse laut BiBuG (Bilanzbuchhaltungsgesetz) bei Ihrer Arbeitnehmerveranlagung unterstützen und die Unterlagen anschließend als Bote an das Finanzamt übermitteln können, benötigen wir Ihre Zustimmung.

Ihre Unterschrift können Sie ganz einfach online über Ihr Smartphone oder Ihren Computer abgeben – sicher, schnell und unkompliziert.

Für weiterführende steuerliche Anliegen steht Ihnen unsere ständige Partnerkanzlei als direkter Ansprechpartner zur Verfügung.

Wir garantieren eine sichere und verschlüsselte Datenübertragung sowie höchste Datenschutzstandards.

2.) Daten eingeben

Füllen Sie einfach einen kurzen Fragebogen zu Ihrer steuerlichen Situation aus. Auf Basis Ihrer Angaben unterstützen wir Sie bei der Vorbereitung Ihrer Arbeitnehmerveranlagung – verständlich, effizient und individuell abgestimmt.

Die finale Erstellung und Übermittlung an das Finanzamt erfolgt, falls erforderlich, durch unsere Partnerkanzlei. Dafür ist eine separate Vollmacht notwendig, die Sie gesondert erteilen können.

Ihre Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und sind bei uns durch moderne Sicherheitsstandards geschützt.

3.) Zurücklehnen!

Wir begleiten Sie – und gerne auch Ihren Lebenspartner – bei Ihrer Arbeitnehmerveranlagung und übermitteln – auf Wunsch – Ihre Erklärung, unter Ausschluss jeglicher Vertretung, als Bote an das Finanzamt. Für darüber hinausgehende Tätigkeiten steht Ihnen unsere Partnerkanzlei zur Verfügung.

Sie brauchen nur mehr auf die Auszahlung vom Finanzamt zu warten.

Bei aufrechter Vertragsbeziehung setzen wir uns jedes Jahr erneut mit Ihnen in Verbindung und klären, wie wir Sie bestmöglich bei der Arbeitnehmerveranlagung unterstützen können und ob wir noch weitere Daten von Ihnen brauchen.

Sie müssen sich künftig nicht mehr alleine um Ihre Arbeitnehmerveranlagung kümmern – wir unterstützen Sie und übermitteln diese als Bote für Sie!

Was unsere KlientInnen mit unserer Hilfe erreicht haben

Ich kenne mich zwar gut mit Zahlen und am Computer aus, aber bei der Arbeitnehmerveranlagung steige ich aus… 

Dank Steuerausgleich Online bekomme ich die beste Unterstützung!

Martina Ebenreich
(Büroangestellte)

Der Staat macht es einem nicht gerade leicht, zu seinem Geld zu kommen… Und um ehrlich zu sein, habe ich auch Besseres zu tun, als mich um meine Veranlagung zu kümmern. Danke an das Team von Steuerausgleich Online, dass ihr mich dabei unterstützt!

Roland Kaiser
(Pensionist)

Nach der Arbeit habe ich einfach nicht mehr den „Geist“, mich lange mit meiner Arbeitnehmerveranlagung zu beschäftigen… Dank der Beratung von steuerausgleich-online war in fünf Minuten alles für mich erledigt und nach ein paar Wochen habe ich fast 1.000 € vom Finanzamt zurückbekommen!“

Anton Senegacnik
(Bauarbeiter)

Klare Sache: Sie zahlen nur bei Erfolg

Vielleicht fragen Sie sich, warum wir Sie bei der Erstellung Ihrer Arbeitnehmerveranlagung beraten möchten…

Ganz einfach: Wir sind leidenschaftliche Bilanzbuchhalter! Deshalb tut es uns in der Seele weh, wenn wir sehen, wie viele Steuern Jahr für Jahr von ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen zu viel bezahlt werden!

Das möchten wir für Sie ändern!

Durch unsere jahrelange Erfahrung haben wir die notwendige Routine, um Sie optimal bei Ihrer Arbeitnehmerveranlagung zu unterstützen.

Wir prüfen individuell Ihre persönlichen Umstände, um das Bestmögliche für Sie herauszuholen – und kein Steuergeld zu verschenken.

Wenn sich aus Ihrer Arbeitnehmerveranlagung eine Gutschrift ergibt, verrechnen wir für unsere Dienstleistung 15 % der Gutschrift (mindestens 15 € pro Veranlagungsjahr).

Keine Gutschrift = keine Kosten.

In diesem Fall ist unser Service für Sie komplett kostenlos.

Rechenbeispiele:

#1

Steuergutschrift größer als 100 €

Angenommen, wir reichen Ihre Arbeitnehmerveranlagung als Bote für Sie ein und Sie bekommen vom Finanzamt eine Steuergutschrift in Höhe von 583 €. Daraufhin stellen wir Ihnen € 87,- (= 15 % von € 583,- gerundet zu Ihren Gunsten) in Rechnung. Sie haben somit ohne Aufwand € 496,-  auf Ihrem Konto. Und das Beste: Unsere Honorarnote können Sie im nächsten Jahr wieder von der Steuer abschreiben. Sie sparen somit doppelt!

Steuergutschrift kleiner als 100 €

Wenn sich aus Ihrer Arbeitnehmerveranlagung zum Beispiel eine Gutschrift von € 88,-  ergibt, verrechnen wir nur eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15 €. Ihnen bleiben dann € 73,- Auch dies selbstverständlich ohne Aufwand Ihrerseits. Unsere Bearbeitungsgebühr können Sie im nächsten Jahr von der Steuer absetzen und somit wieder doppelt sparen!

#2

#3

Keine Steuergutschrift

Wenn wir Ihren Steuerausgleich für Sie als Bote einreichen und sich aufgrund Ihrer steuerlichen Situation einmal leider keine Gutschrift ergeben sollte, stellen wir Ihnen selbstverständlich auch kein Honorar in Rechnung!

Die Zeit drängt...

Wir können Ihre Arbeitnehmerveranlagung nur für die letzten 5 Jahre als Bote an das Finanzamt übermitteln: Je länger Sie damit warten, uns mit der Übermittlung Ihrer Arbeitnehmerveranlagung als Bote zu beauftragen, desto länger warten Sie auch, bis Sie Ihr hart verdientes Geld vom Finanzamt zurückbekommen. Nach 5 Jahren verfällt die Frist!

Sparen Sie wertvolle Zeit und Nerven und lassen Sie sich von uns zu Ihrer Arbeitnehmerveranlagung beraten. Während wir Ihre Arbeitnehmer für Sie als Bote übermitteln, können sich Sie entspannt wichtigeren Dingen widmen.

Unser Versprechen:

Wir holen Geld für Sie zurück oder Sie zahlen nichts.

Sie haben buchstäblich nichts zu verlieren!

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FAQ - Frequently Asked Questions

Häufig gestellte Fragen und Antworten

Laut Statistik Austria ergab sich 2017 eine durchschnittliche Steuergutschrift in Höhe von 507 € für unselbstständig Erwerbstätige (Arbeiter und Angestellte).

Hinter steuerausgleich-online.at steht die Steiner Bilanzbuchhaltung GmbH. Wir sind seit 1999 tätig und haben unseren Sitz in Graz. Wir haben uns darauf spezialisiert, für unsere KlientInnen Arbeitnehmerveranlagungen (umgangssprachlich „Steuerausgleich“) als Bote zu übermitteln. Gem. § 39 BiBuG sind wir zum Stillschweigen verpflichtet und autorisiert Ihre Anträge direkt bei Finanzonline als Bote einzubringen.

Wir arbeiten mit der S&B Autischer Steuerberatung & Beteiligung GmbH,Grabenstraße 90c, 8010 Graz, als ständigem Partner zusammen, welcher Sie umfangreich bei der Arbeitnehmerveranlagung unterstützt.

Bitte beachten Sie: Die Vollmacht für die Bearbeitung Ihrer Arbeitnehmerveranlagung erteilen Sie – sofern notwendig – direkt unserer Partner-Steuerberatungskanzlei. Unsere Tätigkeit erfolgt im Rahmen des BiBuG ausschließlich beratend und unterstützend.

Damit wir Sie optimal bei Abfassung Ihrer Arbeitnehmerveranlagung unterstützen und diese als Bote einbringen können, benötigen wir Ihre Zustimmung durch eine Vollmacht.

Wichtig: Die Steiner Bilanzbuchhaltung GmbH übernimmt keine steuerliche Vertretung. Unsere Unterstützung erfolgt ausschließlich im Rahmen des Bilanzbuchhaltungsgesetzes (§ 2 Abs 1 Z 3 BiBuG), insbesondere durch Hilfestellung bei der Vorbereitung Ihrer Arbeitnehmerveranlagung und durch botenmäßige Übermittlung Ihrer Daten – nach Ihrer vorherigen Zustimmung.

Wenn Sie eine umfangreiche steuerliche Beratung wünschen, müssen Sie eine direkte Vertragsbeziehung mit unserer ständigen Partnerkanzlei, der S&B Autischer Steuerberatung und Beteiligung GmbH, eingehen. Damit unsere Partnerkanzlei, die S&B Autischer Steuerberatung & Beteiligung GmbH, Grabenstraße 90c, 8010 Graz, Sie beim Finanzamt vertreten und Ihre Arbeitnehmerveranlagung steuerlich optimieren kann, benötigt sie Ihre schriftliche Vollmacht.
Nach dem Einlangen der Vollmacht erhalten Sie vom Finanzamt eine Verständigung über die Akteneinsicht durch die S&B Autischer Steuerberatung & Beteiligung GmbH.

Sie erteilen Ihre Vollmacht ausschließlich für die Verarbeitung Ihrer Arbeitnehmerveranlagung. Selbstverständlich können Sie diese auch jederzeit formlos widerrufen!

Wer kann unsere Unterstützung in Anspruch nehmen?
Wir beraten Sie gerne im Rahmen unserer gesetzlichen Befugnisse (§ 2 Abs 1 Z 3 BiBuG) bei der Vorbereitung Ihrer Arbeitnehmerveranlagung – insbesondere, wenn Sie unselbstständig beschäftigt sind (z. B. als Lehrling, Arbeiter:in, Angestellte:r oder Pensionist:in).

Sie sind selbstständig oder freier Dienstnehmer?
In diesem Fall benötigen Sie eine Einkommensteuererklärung. Diese darf ausschließlich durch eine Steuerberatungskanzlei durchgeführt werden. Wenden Sie sich bitte direkt an: office@buchhaltung-steiner.at, gerne stellen wir auf Wunsch den Kontakt zu unserer Partnerkanzlei her – Sie können anschließend direkt mit dieser einen Vertrag abschließen.

Wir kümmern uns für Sie um die komplette Abrechnung mit dem Finanzamt. Sobald es eine Vorberechnung zu Ihrer Steuergutschrift gibt, erhalten Sie eine Nachricht. Wenn der Bescheid vom Finanzamt erstellt und die Gutschrift auf unserem Treuhandkonto eingelangt ist, überweisen wir diese abzüglich unseres allfälligen Honorars innerhalb von drei Werktagen an Sie.

Wir arbeiten für Sie ausschließlich erfolgsbasiert. Wenn Sie keine Gutschrift aus Ihrer Arbeitnehmerveranlagung vom Finanzamt zurückerhalten, verrechnen wir Ihnen auch kein Honorar. Sollte sich eine Gutschrift ergeben, behalten wir uns von diesem Betrag ein Honorar in Höhe von 15 % ein (mindestens 15 € je Veranlagungsjahr). Im Falle einer Nachzahlung bzw. keiner Gutschrift wird unsererseits auch keine Rechnung gestellt.

Unser Honorar können Sie im nächsten Jahr wieder steuerlich absetzen.

Wir können Sie auch zu den automatischen Veranlagungen der letzten 5 Jahre beraten, damit Sie diese neu aufrollen und so für Sie das Beste herausholen können.

Wenn Sie eine steuerliche Vertretung wünschen, z. B. durch unsere Partnerkanzlei S&B Autischer Steuerberatung & Beteiligung GmbH, erteilen Sie dieser direkt eine entsprechende Vollmacht.

Wir selbst stehen Ihnen beratend zur Seite – im Rahmen unserer gesetzlichen Befugnisse gemäß § 2 Abs 1 Z 3 BiBuG. Auf Wunsch unterstützen wir Sie bei der jährlichen Vorbereitung Ihrer Arbeitnehmerveranlagung und leiten Ihre fertige Erklärung als Bote an das Finanzamt weiter.

Wenn wir Sie bereits einmal bei Ihrer Arbeitnehmerveranlagung unterstützen durften, setzen wir uns im darauffolgenden Jahr erneut mit Ihnen in Verbindung und klären, wie wir Sie bestmöglich bei der Arbeitnehmerveranlagung unterstützen können und ob wir noch weitere Daten von Ihnen brauchen.

Bitte beachten Sie: Eine steuerliche Vertretung kann ausschließlich durch die Steuerberatungskanzlei erfolgen, mit der Sie direkt in vertraglicher Beziehung stehen.

Für das zurückliegende Jahr ist die Veranlagung ab März sinnvoll, wenn alle Lohndaten beim Finanzamt verspeichert sind. Insgesamt prüfen wir für Sie die letzten fünf Jahre.

Sie möchten Ihre Veranlagung wieder alleine und ohne unsere Unterstützung machen? Sie haben einen neuen Berater? Sie haben sich selbstständig gemacht?
Ihre Vollmacht können Sie jederzeit ohne Angabe von Gründen formlos widerrufen. Eine kurze Mail an

In manchen Fällen werden die Familienbeihilfe bzw. weitere Zuschüsse auf unser Treuhandkonto überwiesen. Wir leiten diese Beträge meist noch am selben Tag kostenfrei an Sie weiter.

Die Steiner Bilanzbuchhaltung GmbH agiert ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des BiBuG (§ 2 Abs 1 Z 3). Eine Übermittlung an das Finanzamt erfolgt ausschließlich im Auftrag des Kunden als dessen Bote und nicht als steuerliche Vertretung.

Die Steiner Bilanzbuchhaltung GmbH bietet ausdrücklich keine umfassende steuerliche Beratung an oder behauptet dies zu tun.

Für weitergehende Beratung oder Vertretung arbeiten wir mit der S&B Autischer Steuerberatung & Beteiligung GmbH zusammen.

Damit wir Sie optimal bei Ihrer Arbeitnehmerveranlagung unterstützen können brauchen wir:

Ihre Vollmacht, damit wir Sie beraten und Ihre Erklärung als Bote übermitteln dürfen!

Wir freuen uns, gemeinsam mit Ihnen das Beste bei Ihrer Arbeitnehmerveranlagung herausholen zu dürfen.