Einverständnis

Um für Sie das optimale Ergebnis zu erzielen, betrachten wir gemeinsam mit Ihnen die letzten fünf Jahre und unterstützen Sie auch hier dabei Ihr Geld vom Finanzamt zurückzuholen.

Die Steiner Bilanzbuchhaltung GmbH ist eine seit 1999 tätige Kanzlei mit Sitz in Graz. Wir sind ein Familienbetrieb und darauf spezialisiert Sie bei Ihrer Arbeitnehmerveranlagung zu unterstützen.

Gem. § 39 BiBuG sind wir zum Stillschweigen verpflichtet und autorisiert Ihre Anträge direkt bei Finanzonline einzubringen.

Wir benötigen Ihr Einverständnis um Sie bestmöglich bei der Erstellung Ihrer Arbeitnehmerveranlagung unterstützen zu können und diese in Ihrem Namen – unter Ausschluss jeglicher steuerlicher Vertretung- als Bote an das Finanzamt übermitteln zu können.

Ihre Vollmacht erteilen Sie uns ausschließlich für die Unterstützung in Angelegenheiten Ihrer Arbeitnehmerveranlagung. Natürlich können Sie Ihre Vollmacht jederzeit widerrufen!

Lehrlinge, Arbeiter, Angestellte und Pensionisten mit Wohn- und Arbeitsadresse in Österreich.

Wir verrechnen direkt mit dem Finanzamt. 
Sobald Ihre Steuergutschrift auf unserem Treuhandkonto einlangt, erhalten Sie von uns eine Nachricht und den Betrag binnen drei Werktagen überwiesen.

Unser Service ist erfolgsbasiert. Wenn Sie keine Gutschrift vom Finanzamt zurückholen können, verdienen wir auch nichts damit. Sollte Ihr Antrag eine Gutschrift ergeben, behalten wir uns von diesem Gutschriftsbetrag ein Honorar in Höhe von 15% ein.

Wir können gemeinsam mit Ihnen auch Ihre automatischen Veranlagungen der letzten fünf Jahre überprüfen und gemeinsam mit Ihnen und für Sie das Optimum heraus holen.

Wenn wir Sie bereits einmal bei Ihrer Arbeitnehmerveranlagung unterstützen durften, setzen wir uns im darauffolgenden Jahr erneut mit Ihnen in Verbindung und klären, wie wir Sie bestmöglich bei der Arbeitnehmerveranlagung unterstützen können und ob wir noch weitere Daten von Ihnen brauchen.

Im Falle einer Aufforderung durch Ihr Finanzamt zur Abgabe einer Pflichtveranlagung können wir unseren Service nicht kostenfrei anbieten. Bitte nehmen Sie in solchen Fällen Kontakt mit uns auf.

Damit wir Sie bei Ihrer Arbeitnehmerveranlagung unterstützen können, benötigen wir eine Vollmacht und Ihre Daten, welche wir im Anschluss an die Vollmacht abfragen.

Bitte beachten Sie: Eine steuerliche Vertretung kann ausschließlich durch die Steuerberatungskanzlei erfolgen, mit der Sie direkt in vertraglicher Beziehung stehen. 

Bitte füllen Sie unser kurzes Formular zur Gänze aus!

 

Hiermit bevollmächtige ich

S&B Autischer Steuerberatung & Beteiligung GmbH

Grabenstraße 90c

8010 Graz

mich in allen   s t e u e r l i c h e n  und  w i r t s c h a f t l i c h e n   Angelegenheiten gegenüber den

zuständigen Behörden und Personen rechtsgültig zu vertreten und für mich Eingaben, Steuererklärungen etc. zu unterfertigen, Akteneinsicht zu nehmen, sowie alles dem Bevollmächtigten in

meinem Interesse zweckdienlich Erscheinende zu verfügen.

Gemäß Finanzstrafgesetz gilt diese Vollmacht auch für das Verfahren in Steuerstrafsachen als Verteidiger.

Ebenso gilt die Vollmacht auch für alle Kassenangelegenheiten, die mit der Finanzbehörde abzuwickeln  sind,  wie Umbuchungs- u. Rückzahlungsanträge, Übernahme von Geld und Geldeswert in meinem Namen.

Ferner umfasst diese Vollmacht auch das Recht zur Bestellung von Unterbevollmächtigten.

Gleichzeitig erteile ich die Ermächtigung zum Empfang von Schriftstücken der

Abgabenbehörde, welche nunmehr ausschließlich dem Bevollmächtigten zuzustellen sind.

Für das Auftragsverhältnis gelten mangels anderer Vereinbarungen die jeweils gültigen, vom

Vorstand der Kammer der Wirtschaftstreuhänder beschlossenen Autonomen Honorarrichtlinien und

der Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhänder.

Durch die vorliegende Vollmacht werden noch etwa beim Finanzamt vorliegende Vollmachten außer Kraft gesetzt.

Dieses Vollmacht / Auftragsverhältnis wird durch eine bloß formwechselnde Umwandlung des Vollmachtträgers nicht berührt.

Gerichtsstand ist der Berufsstand des Vollmachtnehmers.

Vollmacht angenommen:








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