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Wir holen zuviel bezahlte Steuern für Sie zurück

Sie haben keine Zeit für Ihre Arbeitnehmerveranlagung?

Wir übernehmen Ihren Steuerausgleich

und holen zu viel bezahlte Steuern für Sie im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung vom Finanzamt zurück…

Geben Sie Ihre Daten ein...

Wir kümmern uns um Ihre Arbeitnehmerveranlagung – So schnell wie möglich, und das jedes Jahr ohne weiteren Aufwand für Sie!

Sie zahlen nur 15% des Betrags, den wir für Sie vom Finanzamt zurückholen.

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durchgeführte Arbeitnehmerveranlagungen
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zu viel bezahlte Steuern vom Finanzamt zurückgeholt

Der Steuerausgleich ist unser tägliches Geschäft

Deshalb kennen wir alle Steuertipps...
Mit denen Sie Ihre zu viel bezahlte Steuern vom Finanzamt zurückbekommen!
Beratung zum Steuerausgleich Online

Wir erleben es jeden Tag: ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen rufen verzweifelt in unserer Kanzlei an…

Sie durchblicken die komplizierten Steuerformulare einfach nicht.

Oder sie haben im Alltag schlicht und ergreifend keine Zeit, sich damit auseinanderzusetzen.

Aufgrund des komplizierten Prozesses verlieren ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen (Genau wie Sie!) so jedes Jahr durchschnittlich 507 €! (Quelle: Statistik Austria)

Dieses Geld können Sie sich jetzt einfach vom Finanzamt zurückholen, denn wir unterstützen Sie dabei – sogar bis zu 5 Jahre im Nachhinein!

In nur 3 einfachen Schritten zum erfolgreichen Steuerausgleich

1.) Vollmacht unterschreiben

Damit wir Ihre Arbeitnehmerveranlagung für Sie erledigen dürfen. Ihre Unterschrift können Sie einfach online über Ihr Smartphone oder Ihren Computer leisten.

Wir garantieren eine sichere und verschlüsselte Übermittlung!

2.) Daten eingeben

Füllen Sie einen kurzen Fragebogen zu Ihrer steuerlichen Situation aus. Darauf aufbauend erstellen wir Ihre Steuererklärung mit größter Sorgfalt und beraten Sie gegebenenfalls über mögliche, weitere Steuerersparnisse.

Ihre Daten sind bei uns sicher und werden zu 100 % vertraulich behandelt!

3.) Zurücklehnen!

Alles Weitere übernehmen wir! Wir reichen für Sie (und auf Wunsch auch für Ihren eventuellen Lebenspartner) die Arbeitnehmerveranlagung ein. Sie brauchen nur mehr auf die Auszahlung vom Finanzamt zu warten. Wir prüfen jedes Jahr erneut für Sie und fragen Sie wenn wir noch weitere Daten von Ihnen brauchen. Sie müssen sich künftig nicht mehr um Ihre Steuer kümmern – wir erledigen dies für Sie!

Welche Erfolge konnten wir für unsere KlientInnen bereits erzielen?

Ich kenne mich zwar gut mit Zahlen und am Computer aus, aber bei den ganzen steuerlichen Feinheiten steige ich aus… Dank Steuerausgleich Online muss ich mich nicht mehr darum kümmern!

Martina Ebenreich
(Büroangestellte)
Der Staat macht es einem nicht gerade leicht, zu seinem Geld zu kommen… Und um ehrlich zu sein, habe ich auch Besseres zu tun, als mich um meine Steuern zu kümmern. Danke an das Team von Steuerausgleich Online, dass ihr mir diese Arbeit abgenommen habt!

Roland Kaiser
(Pensionist)
Nach der Arbeit habe ich einfach nicht mehr den ‚Geist‘, mich lange mit meiner Steuererklärung zu beschäftigen… In fünf Minuten war für mich alles erledigt und nach ein paar Wochen habe ich fast 1.000 € vom Finanzamt zurückbekommen!“

Anton Senegacnik
(Bauarbeiter)

Es gibt KEINEN HAKEN!

Vielleicht fragen Sie sich, warum wir Ihre Arbeitnehmerveranlagung für Sie durchführen möchten…

Ganz einfach: Wir sind leidenschaftliche Bilanzbuchhalter! Deshalb tut es uns in der Seele weh, wenn wir sehen, wie viele Steuern Jahr für Jahr von ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen zu viel bezahlt werden!

Das wollen wir ändern!

Durch unsere jahrelange Erfahrung haben wir die notwendige Routine, um Ihren Steuerausgleich optimal durchzuführen. Dabei prüfen wir Ihre persönlichen Umstände um so das Beste für Sie herausholen und kein Steuergeld zu verschwenden.

Wenn sich durch Ihre Arbeitnehmerveranlagung eine Steuergutschrift ergibt, verrechnen wir für unsere Dienstleistung 15 % der Gutschrift (mindestens 15 € je Veranlagungsjahr). Sollten wir keine Gutschrift für Sie erzielen können ist auch unser Service nicht kostenpflichtig.

Rechenbeispiele:

#1

Steuergutschrift größer als 100 €

Angenommen, wir reichen Ihre Steuererklärung für Sie ein und Sie bekommen vom Finanzamt eine Steuergutschrift in Höhe von 583 €. Daraufhin stellen wir Ihnen € 87,- (= 15 % von € 583,- gerundet zu Ihren Gunsten) in Rechnung. Sie haben somit ohne Aufwand € 496,-  auf Ihrem Konto. Und das Beste: Unsere Honorarnote können Sie im nächsten Jahr wieder von der Steuer abschreiben. Sie sparen somit doppelt!

Steuergutschrift kleiner als 100 €

Wenn sich aus Ihrer Arbeitnehmerveranlagung zum Beispiel eine Gutschrift von € 88,-  ergibt, verrechnen wir nur eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15 €. Ihnen bleiben dann € 73,- Auch dies selbstverständlich ohne Aufwand Ihrerseits. Unsere Bearbeitungsgebühr können Sie im nächsten Jahr von der Steuer absetzen und somit wieder doppelt sparen!

#2

#3

Keine Steuergutschrift

Wenn wir Ihren Steuerausgleich für Sie durchführen und sich aufgrund Ihrer steuerlichen Situation einmal leider keine Gutschrift ergeben sollte, stellen wir Ihnen selbstverständlich auch kein Honorar in Rechnung!

Es gibt KEINE versteckten Kosten für Sie!

Die Zeit drängt...

Wir können nur mehr bis Jahresende 2023 Anträge für 2018 einbringen: Je länger Sie damit warten, uns mit der Durchführung Ihrer Arbeitnehmerveranlagung zu beauftragen, desto länger warten Sie auch, bis Sie Ihr hart verdientes Geld vom Finanzamt zurückbekommen. Nach 5 Jahren verfällt die Frist!

Sparen Sie wertvolle Zeit und Nerven und lassen Sie uns Ihren Steuerausgleich für Sie machen. Während wir Ihren Steuerbescheid für Sie bearbeiten, können sich Sie entspannt wichtigeren Dingen widmen.

Unser Versprechen:

Wir holen zu viel bezahlte Steuern für Sie zurück, oder Sie zahlen nichts.

Sie haben buchstäblich nichts zu verlieren!

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FAQ - Frequently Asked Questions

Häufig gestellte Fragen und Antworten

Laut Statistik Austria ergab sich 2017 eine durchschnittliche Steuergutschrift in Höhe von 507 € für unselbstständig Erwerbstätige (Arbeiter und Angestellte).

Hinter steuerausgleich-online.at steht die Steiner Bilanzbuchhaltung GmbH. Wir sind seit 1999 tätig und haben unseren Sitz in Graz. Wir haben uns darauf spezialisiert, für unsere KlientInnen Arbeitnehmerveranlagungen (umgangssprachlich „Steuerausgleich“) durchzuführen. Gem. § 39 BiBuG sind wir zum Stillschweigen verpflichtet und autorisiert Ihre Anträge direkt bei Finanzonline einzubringen. Siehe auch unser Impressum.

Um Ihre Daten beim Finanzamt einsehen und Ihren Antrag in Ihrem Sinne optimieren zu können, benötigen wir Ihre schriftliche Einverständniserklärung. Innerhalb von 14 Tagen erhalten Sie vom Finanzamt eine Verständigung über die Akteneinsicht durch die Steiner Bilanzbuchhaltung GmbH.

Sie erteilen uns Ihre Vollmacht ausschließlich für die Verarbeitung Ihrer Arbeitnehmerveranlagung. Selbstverständlich können Sie diese auch jederzeit formlos widerrufen!

Gern übernehmen wir die Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für Lehrlinge, ArbeiterInnen, Angestellte und PensionistInnen. Sind Sie selbstständig oder freier Dienstnehmer: In diesen Fällen benötigen Sie eine Einkommensteuererklärung. Wenden Sie sich bitte direkt an: office@buchhaltung-steiner und wir beraten Sie gerne.

Wir kümmern uns für Sie um die komplette Abrechnung mit dem Finanzamt. Sobald Ihre Steuergutschrift auf unserem Treuhandkonto einlangt, erhalten Sie von uns eine entsprechende Nachricht. Die Gutschrift (abzüglich unseres allfälligen Honorars) überweisen wir Ihnen innerhalb von drei Werktagen.

Wir arbeiten für Sie ausschließlich erfolgsbasiert. Wenn wir für Sie keine Steuer vom Finanzamt zurückholen können, verrechnen wir Ihnen auch kein Honorar. Sollte unser Antrag eine Gutschrift ergeben, behalten wir uns von diesem Betrag ein Honorar in Höhe von 15 % ein (mindestens 15 € je Veranlagungsjahr). Im Falle einer Nachzahlung bzw. keiner Gutschrift wird unsererseits auch keine Rechnung gestellt.

Unser Honorar können Sie im nächsten Jahr wieder steuerlich absetzen.

Wir können auch automatische Veranlagungen der letzten 5 Jahre überprüfen, neu aufrollen und so für Sie das Beste herausholen.

Sobald Sie uns Ihre Vollmacht für die Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung erteilt haben, kümmern wir uns jedes Jahr vollautomatisch um Ihren Steuerausgleich. Wir melden uns, falls wir weitere Daten von Ihnen benötigen.

Sie können sich also in Zukunft zurücklehnen und entspannt auf die Überweisung Ihrer Steuergutschrift warten.

Die Veranlagung für das Jahr 2020 ist ab sofort möglich. Wir prüfen für Sie zusätzlich die letzten fünf Jahre!
Sie möchten Ihre Veranlagung wieder selbst machen? Sie haben einen neuen Berater? Sie haben sich selbstständig gemacht? Unsere Vollmacht können Sie jederzeit ohne Angabe von Gründen formlos widerrufen. Eine kurze Mail an
genügt.
Für Ihren Null-Aufwand-Steuerausgleich brauchen wir:

Ihre Vollmacht

Wir freuen uns, für Sie das Beste bei Ihrer Arbeitnehmerveranlagung herausholen zu dürfen.